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FRIEDHOF 

HINTERSCHMIDING

Seit 18.01.2022 besteht für den Friedhof der Kirchenstiftung Hinterschmiding eine neue Gebührenordnung.

Aus Grabnutzung und Friedhofsunterhaltung wird zukünftig eine einheitliche Nutzungsgebühr.

Diese Gebühr ist stets bis zum Ende der jeweiligen Ruhefrist fällig.

Auch werden künftig die Bestattungsgebühren des Bestattungsdienstleisters über den Gebührenbescheid der Kirchenstiftung Hinterschmiding erhoben.

Friedhofssatzung

Die Gebühren für die verschiedene Grabarten:

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DOPPELGRAB

Nutzungsgebühr jährlich

71,00 €

EINZEL- ODER URNENGRAB

Nutzungsgebühr jährlich

47,00 €

Ruhefristen:

ERDBESTATTUNG

Gebührenordnung

20 Jahre Ruhefrist

URNENBESTATTUNG

10 Jahre Ruhefrist

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Friedhofsverwalterin  Karin Kern

Obere Hauptstraße 16

94143 Grainet

+49 (0) 8585/251

ÖFFNUNGSZEITEN

Mittwoch

09:00 Uhr - 14:00 Uhr

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